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Tragekorb

Im Falle einer Scheidung durfte die Frau alle Körbe behalten. Ausnahmen bildeten dabei ein Maßkorb und der Reisekorb des Mannes. Um einen solchen handelt es sich hier vermutlich.

Sammler/in:
Christoph von Fürer-Haimendorf (1909 Wien - 1995 London) DNB

Objektbezeichnung
Männerkorb

Bildrecht
Weltmuseum Wien

Inv. Nr.
126319

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